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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Knipz-Art – Fotografie by Jessica Robel
Gültig ab 14.02.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Knipz-Art – Fotografie by Jessica Robel (nachfolgend „Fotografin“)
und dem Auftraggeber.
Mit Annahme eines Angebots oder Buchung einer fotografischen Leistung gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
TEIL A – SHOOTINGVEREINBARUNGEN ALLGEMEIN
(Familie · Portrait · Business · Baby · Tier · Babybauch)
2. Leistungsumfang
Art und Umfang der fotografischen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlich vereinbarten Angebot.
Nicht vereinbarte Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
Eine Überschreitung der vereinbarten Shootingdauer – insbesondere durch verspätetes Erscheinen, zusätzliche Motivwünsche oder organisatorische Verzögerungen – wird gemäß aktueller Preisliste berechnet.
3. Bereitstellung der Bilder
Die final bearbeiteten Bilddateien werden innerhalb von 4 Wochen nach dem Shootingtermin bereitgestellt.
Die Auswahl der Bilder erfolgt durch die Fotografin.
Unbearbeitete RAW-Dateien werden nicht herausgegeben.
Die Bildbearbeitung erfolgt im individuellen Stil der Fotografin. Dieser Stil ist wesentlicher Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Alle ausgelieferten Bilder werden hinsichtlich Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.
4. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Die Übergabe der Bilddateien erfolgt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
5. Stornierung (Shootings)
Shootings können kostenfrei verschoben werden.
Ein Anspruch auf Durchführung zu einem bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
TEIL B – HOCHZEITEN
6. Vertragsabschluss & Reservierung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises fällig.
Der Termin gilt erst mit Zahlungseingang als verbindlich reserviert.
Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin zu entrichten.
7. Lieferzeit
Die Bereitstellung der final bearbeiteten Hochzeitsbilder erfolgt spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Hochzeitstag.
8. Zeitregelung & Locations
Die fotografische Begleitung beginnt und endet zu den im Angebot festgelegten Zeiten.
Fahr- und Wegezeiten zwischen Locations gelten als Teil der gebuchten Begleitzeit.
Das gebuchte Paket umfasst eine Location.
Weitere Ortswechsel bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.
9. Verlängerung
Eine Verlängerung der Begleitung ist am Hochzeitstag möglich, sofern keine Folgetermine bestehen.
Jede angefangene halbe Stunde wird zusätzlich berechnet.
10. Stornierung (Hochzeiten)
Im Falle einer Stornierung durch das Brautpaar fallen folgende Ausfallhonorare an:
- bis 3 Monate vor dem Termin: 30 %
- bis 1 Monat vor dem Termin: 50 %
- weniger als 30 Tage vor dem Termin: 80 %
Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
SHOOTINGVEREINBARUNGEN ALLGEMEIN
11. Künstlerische Freiheit
Die Auswahl der Motive, Perspektiven sowie die finale Bildauswahl liegen im Ermessen der Fotografin, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Die Bildbearbeitung erfolgt entsprechend des individuellen fotografischen Stils der Fotografin.
TEIL C – URHEBERRECHT & NUTZUNG
12. Urheberrecht
Die Fotografin ist Urheberin sämtlicher angefertigter Werke.
13. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Die Nutzung ist – sofern nicht anders vereinbart – ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet.
Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Eine Veränderung der Bildwerke ist ohne Zustimmung der Fotografin unzulässig.
TEIL D – HAFTUNG
14. Haftung
Die Fotografin haftet ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt.
Eine Haftung für Folgeschäden, immaterielle Schäden oder entgangene Erinnerungen ist ausgeschlossen.
Für witterungs- oder lichtbedingte Einschränkungen wird keine Haftung übernommen.
15. Ausfall der Fotografin
Im Falle von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt bemüht sich die Fotografin um einen gleichwertigen Ersatz oder bietet einen Ersatztermin an.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
16. Veröffentlichung
Eine Veröffentlichung der entstandenen Bilder erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers.
17. Aufbewahrung
Die Fotos werden für 1 Jahr bei der Fotografin archiviert, solange können Nachbestellungen erfolgen. Im Fall des späteren Verlustes oder der Beschädigung der Fotos stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
18. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Fotografin.
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